Unser Leistungsangebot – Betriebsführung


© ©momius - stock.adobe.com

Hier erhalten  bestehende Betriebe Informationen und Beratung durch die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  zu folgenden Themen:

Wir beraten Sie gern in:

Frau Melchert,
Telefon: 0335 5619-121
Mail: ramona.melchert@hwk-ff.de

Herr Plonski,
Telefon: 0335 5619-132
Mail: jakub.plonski@hwk-ff.de

Handwerkskammer Frankfurt (O)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag:
08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung

Telefon: 03334 24041

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Beratungsbüro Eberswalde
Eberswalder Straße 33
16227 Eberswalde

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger Vereinbarung unter
Telefon 033434 439-27 (Herr Stadie) oder
Telefon 0335 5619-121 (Frau Melchert)

Herr Stadie,
Telefon: 033434 439-27
Mail: martin.stadie@hwk-ff.de

Handwerkskammer Frankfurt (O)
Region Ostbrandenburg
BBS Hennickendorf
Beratungsbüro GEFÖ
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag:
08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.

Amtsblatt der EU Nr. L352-1 vom 24. 12.2013

De-minimis-Erklärung

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Digitale Medien ziehen auch immer mehr in den Beratungsalltag der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  ein. Davon profitieren auch Sie als Handwerksbetrieb  – wir bieten jetzt Online-Beratungen an.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der  Berater/innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Nutzen Sie das Angebot der monatlichen Online-Sprechstunden. Mehr dazu finden Sie hier.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner