Neu und kostenlos: IKK BB bietet Online-Seminare für Betriebe
Ab Februar bietet die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) für interessierte Arbeitgeber und ihre Beschäftigten in Brandenburg kostenfreie Online-Seminare zu drei aktuellen Themen an
Kleiner Tipp zum Arbeitsschutz – Die Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Viele Unternehmer sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst oder sie verschieben sie auf unbestimmte Zeit nach hinten. Für den Arbeitgeber kann die Nichterfüllung dieser Pflicht als Organisationsverschulden gewertet und zur privaten Haftungsfalle werden.
Neuregelung im Arbeitsschutz – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.
Staubarmes Arbeiten auf Baustellen – LAVG kündigt Kontrollen an
Seit 01. Januar 2019 gelten neue Vorgaben für E- und A-Stäube. Die verbindlichen Grenzwerte für E- und A-Stäube von 1,25 mg/m³ laut TRGS 504 gelten für alle Baustellen und Gewerke. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) überprüft in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig Baustellen und Betriebe in Brandenburg.
Sicherheit für den Arbeitnehmer, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber
Unser Beratungsangebot in Bezug auf Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit richtet sind an unsere Mitgliedsunternehmen. Jede Beratung wird individuell vorbereitet und kann nach Wunsch auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
Der oft unbekannte Bußgeldkatalog für Arbeitgeber
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen ausreichend sind, kontaktieren Sie uns.