Es existiert eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen, von denen auch ein Handwerksbetrieb betroffen sein kann. Für Sie als Unternehmer ist es von großer Bedeutung, die betriebliche Umweltsituation aufgrund der rechtlichen Grundlagen richtig einzuschätzen und Defizite rasch zu beheben.

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Unser Leistungsangebot
Die Technische Beratung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst unterschiedliche technische Problemstellungen im Handwerksbetrieb.
Beratungsschwerpunkte / Leistungsangebot:
Standortfragen und Baugesetzlichkeiten
Die Handwerkskammer gibt Hilfestellung bei der Beurteilung von neu geplanten oder bestehenden Betriebsstandorten hinsichtlich eines baurechtlich zulässigen und zukunftssicheren Standorts.
Betriebs- und Arbeitsstättenplanung
Die Technische Beratung unterstützt bei Genehmigungsverfahren, berät zur Neueinrichtung oder zur Umstrukturierung des Unternehmens, Arbeitsstättenrichtlinien, etc.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Wir helfen bei Fragen und/oder Problemen zum Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Brandschutz, usw.
Maschinenbewertung
Die Handwerkskammer bietet die Ermittlung von Zeitwerten Ihres beweglichen Anlagevermögens (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) nach den Leitsätzen des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) an.
Immobilienbewertung
Die Handwerkskammer bietet die Ermittlung des Verkehrswertes von betrieblich genutzten Gebäuden und Grundstücken nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) an.
Umweltschutz
Hierzu zählen vielfältige Themen aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Gefahrstoffe, sonstige Umweltgesetzlichkeiten sowie Umweltmanagementsysteme.
Energieeffizienz
Wer seinen Betrieb energetisch optimiert, hat zwei Vorteile: Er spart Kosten für Strom und Heizung und er kann Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen kassieren. Auf der anderen Seite können auch Kunden von den Förderprogrammen profitieren und damit die Unternehmen gute Geschäfte machen. Tipps dafür gibt es vom Umweltberater Ihrer Handwerkskammer.
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.
Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.