Für jeden Existenzgründer ist die Gründung eines Handwerksbetriebes die praktische Anwendung seines betriebswirtschaftlichen und rechtskundigen Wissens und der Nachweis seiner Handlungskompetenz sowie der unternehmerischen Qualifikation. Wir bieten zur Bewältigung zahlreicher Probleme einen umfassenden und neutralen Beratungsservice an.
Unser Leistungsangebot
Hier erhalten Existenzgründer Informationen und Beratung durch die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zu folgenden Themen:
- Beratung zur Existenzgründung
- Hilfestellung bei der Erarbeitung von Unternehmenskonzepten (Businessplänen)
- Regionalpartner für das Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”
- “Check-up für junge Unternehmen”
- Begleitung bei Betriebsübernahmen
- Kalkulation / Kostenrechnung
- Stellungnahmen zu öffentlichen Finanzierungshilfen und Förderprogrammen von Bund und Land
- Vorbereitung auf Gespräche und Unterstützung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
- Marketing
- Beratung zur „Meistergründungsprämie“ des Landes Brandenburg
- Unterstützung bei der Beantragung des Mikrokredites Brandenburg
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.
Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.
